P1 Feuerwerk
In die Kategorie P1 fallen Pyrotechnische Gegenstände, welche nicht den Feuerwerkskörpern zugeordnet sind, oder für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören unter anderem Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger und andere technische Artikel. P1 Artikel dürfen ab 18 Jahre erworben werden und nur für den vorgegebenen Zweck verwendet werden.
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